Vollbeendigung einer Gesellschaft

Vollbeendigung einer Gesellschaft
Bezeichnung für die Beendigung der nach  Auflösung einer Handelsgesellschaft i.Allg. noch erforderlichen  Abwicklung. Mit der Vollbeendigung endet die noch fortbestehende  Abwicklungsgesellschaft. Die Abwickler haben das Erlöschen der Firma zum Handelsregister anzumelden (z.B. § 157 I HGB).

Lexikon der Economics. 2013.

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