Vollbeendigung einer Gesellschaft
- Vollbeendigung einer Gesellschaft
Bezeichnung für die Beendigung der nach ⇡ Auflösung einer Handelsgesellschaft i.Allg. noch erforderlichen ⇡ Abwicklung. Mit der Vollbeendigung endet die noch fortbestehende ⇡ Abwicklungsgesellschaft. Die Abwickler haben das Erlöschen der Firma zum Handelsregister anzumelden (z.B. § 157 I HGB).
Lexikon der Economics.
2013.
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